Inhaltssatz

Inhaltssatz (auch: Gegenstands- oder Ergänzungssatz) ist in der deutschen Grammatik eine Bezeichnung für gewisse Nebensätze, die die Rolle von Subjekt oder Objekt zu einem Verb übernehmen. Man spricht dann auch von Subjekt- oder Objektsätzen bzw. allgemeiner von Argumentsätzen. Deutsche Grammatiken sind allerdings nicht einheitlich darin, ob sich ihr Begriff des Inhaltssatzes genau mit diesem Begriff des Argumentsatzes deckt.

Inhaltssätze lassen sich – wie Subjekte oder Objekte auch sonst – durch das Fragewort „was?“ erfragen. Sie geben, vor allem als Objekt eines Verbs, oft den Inhalt dessen an, was man sagt, fragt, vermutet, wünscht usw. Die Herkunft der Bezeichnung „Inhaltssatz“ wird aber auch darauf zurückgeführt, dass es sich um vom Verb verlangte Ergänzungen handelt, so dass der Hauptsatz einen Rahmen mit Leerstelle darin ergibt und der Nebensatz diese Leerstelle mit einem Inhalt füllt.[1]

  1. So die Worterklärung in der Grammatik Leo.org (ehem. Canoonet) unter Subjektsatz und Objektsatz = Inhaltssatz. Abgerufen am 4. März 2023.

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